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   BVerwG, 30.03.1998 - 4 B 34.98   

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https://dejure.org/1998,21410
BVerwG, 30.03.1998 - 4 B 34.98 (https://dejure.org/1998,21410)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1998 - 4 B 34.98 (https://dejure.org/1998,21410)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1998 - 4 B 34.98 (https://dejure.org/1998,21410)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Hinweis des Berufungsgerichts auf die Möglichkeit der Verwirkung des nachbarlichen Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten - Bauordnungsbehördliches Einschreiten gegen die im Bereich der Anschüttungen errichteten Grenzeinrichtungen

Verfahrensgang

 
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  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1998 - 4 B 34.98
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1998 - 4 B 34.98
    Als weiteren Verfahrensfehler macht die Beschwerde unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 252.95 - (NVwZ 1997, 389 f.) und BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - (BVerwGE 84, 271 f.) geltend, das Urteil beruhe auf einem Verstoß gegen Denkgesetze im Rahmen der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse; denn bei Entfernung der Aufschüttungen habe die darauf errichtete Zaunanlage "denknotwendig" entfernt werden müssen.
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1998 - 4 B 34.98
    Als weiteren Verfahrensfehler macht die Beschwerde unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 252.95 - (NVwZ 1997, 389 f.) und BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - (BVerwGE 84, 271 f.) geltend, das Urteil beruhe auf einem Verstoß gegen Denkgesetze im Rahmen der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse; denn bei Entfernung der Aufschüttungen habe die darauf errichtete Zaunanlage "denknotwendig" entfernt werden müssen.
  • BVerwG, 24.01.1996 - 4 B 252.95

    Voraussetzungen für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1998 - 4 B 34.98
    Als weiteren Verfahrensfehler macht die Beschwerde unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 252.95 - (NVwZ 1997, 389 f.) und BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - (BVerwGE 84, 271 f.) geltend, das Urteil beruhe auf einem Verstoß gegen Denkgesetze im Rahmen der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse; denn bei Entfernung der Aufschüttungen habe die darauf errichtete Zaunanlage "denknotwendig" entfernt werden müssen.
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